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Datenschutz 
 (E-Mail: wird nur unregelmäßig gelesen. Patientenbezogene 
Anfragen bitte nur telefonisch über die Praxis unter 0621-417541.
 Eine offizielle Email-Adresse gibt es leider nicht mehr, da automatisierter 
Mißbrauch damit getrieben wurde, ggf. in extrem wichtigen Fällen siehe unter 
Impressum)
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Links zu EBM 2012
oder EBM 
allgemein   Informationen zu hausärztlicher:OP-Vorbereitung:Informationen für unsere Haus- oder Kinderärzte 
über die Abrechnungsmöglichkeiten der präoperativen Diagnostik:   
  
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        | 31011 | Operationsvorbereitung für Eingriffe bei 
        Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr |  |  Beschreibung Operationsvorbereitung für ambulante und belegärztliche Eingriffe bei 
Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Obligater Leistungsinhalt 
  Beratung und Erörterung,Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären oder sozialen Umfeldes,Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten oder belegärztlichen 
  Operation,Ganzkörperstatus,Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für den Operateur und/oder 
  Anästhesisten,Ärztlicher Brief (Nr.
  
  01601), Fakultativer Leistungsinhalt Abrechnungsbestimmung einmal im Behandlungsfall Abrechnungsausschluss Bewertung 
Kassenärztliche Bundesvereinigung 
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)   
  
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        | 31012 | Operationsvorbereitung bei Eingriffen 
        bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj |  |  Beschreibung Operationsvorbereitung bei 
ambulanten und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 
40. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Obligater Leistungsinhalt 
  
  Beratung und Erörterung,
  Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären 
  oder sozialen Umfeldes,
  Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten 
  oder belegärztlichen Operation,
  Ganzkörperstatus,
  Ruhe-EKG,
  Dokumentation und/oder schriftliche 
  Befundmitteilung für den Operateur und/oder Anästhesisten,
  Ärztlicher Brief (Nr.
  
  01601), Fakultativer Leistungsinhalt Abrechnungsbestimmung einmal im Behandlungsfall Abrechnungsausschluss Bewertung 
 
Kassenärztliche Bundesvereinigung 
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)   
  
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        | 31010 | Operationsvorbereitung bei 
        Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. 
        Lebensjahr |  |  Beschreibung Operationsvorbereitung für ambulante 
und belegärztliche Eingriffe bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und 
Kindern Obligater Leistungsinhalt 
  
  Beratung und Erörterung ggf. unter Einbeziehung 
  einer Bezugsperson,
  Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären 
  oder sozialen Umfeldes,
  Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten 
  oder belegärztlichen Operation,
  Ganzkörperstatus,
  Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung für 
  den Operateur und/oder Anästhesisten,
  Ärztlicher Brief (Nr.
  
  01601), Fakultativer Leistungsinhalt Abrechnungsbestimmung einmal im Behandlungsfall Abrechnungsausschluss Bewertung 
 
Kassenärztliche Bundesvereinigung 
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)   
  
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        | 31013 | Operationvorbereitung bei Patienten 
        nach Vollendung des 60. Lebensjahres |  |  Beschreibung Operationvorbereitung bei ambulanten 
und belegärztlichen Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 60. 
Lebensjahres  Obligater Leistungsinhalt 
  
  Beratung und Erörterung,
  Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten 
  oder belegärztlichen Operation,
  Überprüfung der Eignung des häuslichen, familiären 
  oder sozialen Umfeldes,
  Ganzkörperstatus,
  Ruhe-EKG,
  Laboruntersuchungen (Nrn.
  
  32125 und/oder
  
  32110 bis 32116),
  Dokumentation und Befundmitteilung an den Operateur 
  und/oder Anästhesisten,
  Ärztlicher Brief (Nr.
  
  01601), Fakultativer Leistungsinhalt 
  
  Laboruntersuchungen (Nr.
  
  32101),
  Überprüfung der Operationsfähigkeit,
  Weiterführende Labordiagnostik (Abschnitt
  
  32.2),
  Spirographische Untersuchung mit Darstellung der 
  Flußvolumenkurve, einschl. in- und exspiratorischer Messung, graphischer 
  Registrierung und Dokumentation, Abrechnungsbestimmung einmal im Behandlungsfall Abrechnungsausschluss Bewertung 
 
Kassenärztliche Bundesvereinigung 
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)     
 OP-Nachsorge31600 Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Beschreibung Postoperative Behandlung durch den Hausarzt 
nach der Erbringung eines Eingriffs des Abschnitts
31.2 bei Überweisung durch den Operateur Obligater Leistungsinhalt 
  
  Befundkontrolle(n),
  Befundbesprechung(en), Fakultativer Leistungsinhalt 
  
  Verbandswechsel,
  Anlage und/oder Wechsel und/oder Ändern eines 
  immobilisierenden Verbandes,
  Drainagenwechsel,
  Drainagenentfernung,
  Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen 
  Therapie, Abrechnungsbestimmung einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung 
einer Leistung des Abschnitts 31.2 Abrechnungsausschluss Bewertung       
  
    | 31.4.1 | Präambel für postoperative Behandlungskomplexe |  
  
  Die Gebührenordnungspositionen des Abschnittes
  31.4 können vom Operateur oder auf Überweisung des Operateurs, mit Angabe 
  der Gebührenordnungsposition für die postoperative Behandlung, vom 
  weiterbehandelnden Vertragsarzt nach ambulanter Durchführung eines Eingriffs 
  des Abschnittes
  
  31.2 berechnet werden. Der die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts
  
  31.4 abrechnende Vertragsarzt hat auf dem Abrechnungsschein das Datum des 
  zu Grunde liegenden operativen Eingriffes zu dokumentieren. 
  In dem Zeitraum vom 1. bis zum 21. postoperativen 
  Tag kann nur einmalig eine Gebührenordnungsposition des Abschnittes
  
  31.4 abgerechnet werden oder eine Überweisung zur Weiterbehandlung durch 
  einen anderen Vertragsarzt erfolgen.
  Haben an der Erbringung einer Leistung entsprechend 
  einer Gebührenordnungsposition des Abschnittes
  
  31.4 mehrere Ärzte mitgewirkt, so hat der die Gebührenordnungsposition des 
  Abschnittes
  
  31.4 abrechnende Arzt in einer der Quartalsabrechnung beizufügenden und 
  von ihm unterzeichneten Erklärung zu bestätigen, dass er mit den anderen 
  Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur er allein in den 
  jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet. 
  Nach einem Simultaneingriff erfolgt die Abrechnung 
  des Nachbehandlungskomplexes entsprechend dem höchstwertigsten Eingriff.
  Für Vertragsärzte des hausärztlichen 
  Versorungsbereichs ist nur die Gebührenordnungsposition
  
  31600 berechnungsfähig. 
Kassenärztliche Bundesvereinigung 
Berlin, Stand 4/2008, erstellt am 06.10.2008 (V. 7.0)      
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